Assisen

Assisen (altfrz. assise, Partizip zu asseoir „setzen“, von lat. assidere „beisitzen“)[1] ist ein verfassungsrechtlicher Begriff des Mittelalters ursprünglich für feierliche Versammlungen und Zusammenkünfte, auf denen rechtliche Angelegenheiten geregelt wurden, aber auch für die Ergebnisse solcher Sitzungen (Gesetze, Regelungen und auch die Strafen). Später wurden damit im englischen und dann wieder im französischen Recht bis ins 19. Jahrhundert Geschworenengerichte bezeichnet.

Als „Assisenhof“ werden noch heute Schwurgerichte mit Laienrichtern in Frankreich (Cour d’assises), Belgien (Cour d’assises bzw. Hof van assisen), Italien (Corte d’assise) und der Schweiz bezeichnet.[2]

  1. Vgl. assize im Online Etymology Dictionary (englisch)
  2. Diese moderne Bedeutung ist bei Duden online verzeichnet: Assisen

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