Atomwaffensperrvertrag

Vorbereitungskonferenz für die 2010er Überprüfungs­konferenz des NVV (2008 im Palast der Nationen in Genf)
Unterzeichnerstaaten des Atomwaffensperrvertrages
  • unterzeichnet und ratifiziert
  • unterzeichnet, aber nicht ratifiziert
  • unterzeichnet; nicht als UN-Staat anerkannt (Taiwan)
  • Unterzeichnung zurückgezogen (Nordkorea)
  • nicht unterzeichnet (Indien, Israel, Pakistan, Südsudan)
  • Der Atomwaffensperrvertrag, auch Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen oder nach Auswärtigem Amt der Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV)[1], auch Non-Proliferations-Abkommen, von englisch Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, kurz Non-Proliferation Treaty, abgekürzt NPT[2][3], ist ein internationaler Vertrag aus dem Jahr 1968, der das Verbot der Verbreitung und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen sowie das Recht auf die „friedliche Nutzung“ der Kernenergie zum Gegenstand hat.

    Der Atomwaffensperrvertrag wurde von den fünf Atommächten USA, der ehemaligen Sowjetunion/heute Russland, Großbritannien, Frankreich und der Volksrepublik China initiiert. Der Vertrag definiert diese fünf Staaten als die Atommächte nach NVV.

    1. Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV). (PDF) Auswärtiges Amt, 2000, abgerufen am 5. Mai 2024.
    2. Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT) – UNODA. UNODA, abgerufen am 5. Mai 2024 (amerikanisches Englisch).
    3. Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons - Main Page. In: Codification Division, Office of Legal Affairs. UN, abgerufen am 5. Mai 2024 (englisch).

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