Ausgleichsmandat

Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei bestimmten Wahlsystemen zustande kommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine oder weniger Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. So wird erreicht, dass die Parteien im Parlament entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil (d. h. gemäß der Verhältniswahl) vertreten sind. Durch die Wahlrechtsreform 2023 wurden im Bundestag die Ausgleichsmandate zusammen mit Überhangmandaten durch die sog. Zweitstimmendeckung ersetzt.[1][2]

  1. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
  2. Wie der Bundestag an Größe verlieren soll

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