G.722

Die Richtlinie G.722 7 kHz audio-coding within 64 kbit/s der ITU-T beschreibt die Codierung von Audiosignalen zur Übertragung über eine digitale Übertragungsstrecke mit 64 kbit/s, zum Beispiel einen B-Kanal des ISDN. G.722 wurde im November 1988 genehmigt. Mittlerweile sind die Patente ausgelaufen, die das Verfahren betreffen. G.722 ist der de facto Standard bei HD-Telefonie mit VoIP-Hardwaretelefonen und wird z. B. bei VoIP-Anschlüssen der Deutschen Telekom eingesetzt. Der auf derselben Technik basierende Schmalbandcodec ist G.726.


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