Gedankenverbrechen

Ein Gedankenverbrechen ist eine juristische Konstruktion, die den bloßen Gedanken an eine mögliche Straftat oder den Wunsch (geäußert oder nur empfunden) nach einer Straftat selbst zu einer Straftat erklärt. Auch Handlungen, die theoretisch einer Straftat dienen können, könnten entsprechend zur Straftat erklärt werden.

Entsprechende Gesetze würden die Möglichkeit einer Verurteilung ohne Voraussetzung eines bestimmten Handelns geben. Sie widersprechen dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit und sind mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.

Neben der Frage der Rechtmäßigkeit einer Verurteilung für Gedanken steht das Problem, dass bisher weder rechtlich noch wissenschaftlich nachweisbar ist, ob jemand an etwas gedacht hat oder nicht. Die in manchen Staaten eingesetzten Lügendetektoren können lediglich den aktuellen Stress messen, der durch bewusste Falschaussagen während eines Verhörs entstehen kann.

Da sich die Möglichkeiten des Messens und Auswertens von Gehirnströmen inzwischen weiterentwickelt haben, warnen bereits erste Forscher vor den damit verbundenen Möglichkeiten, Menschen anhand der Auswertung der Hirnscans in bestimmte Kategorien einzuordnen. So fragt etwa die Neurologin Judy Illes von der Stanford University: „Wie werden wir mit Informationen umgehen, die eine Neigung zu Soziopathie, Suizid oder Aggression vorhersagen?“.

Es stellt sich die Frage nach der Umsetzbarkeit der Forderung eines oft geforderten „reinen Geistes“. Auch wenn der Volksmund oft Floskeln wie „Das darfst Du nicht mal denken“ oder „Wer so etwas denkt...“ formuliert, ist sich die Psychologie sicher, dass nur ein sehr geringes Maß an Gedanken wirklich von der jeweiligen Person direkt beeinflussbar ist. Das Gehirn, vor allem das Unterbewusstsein, liefert ständig Assoziationen und (negative) Gedanken. Der Versuch etwas nicht zu denken führt bekanntlich zum genauen Gegenteil. Und wer seine eigenen Gedanken über ein normales Maß hinaus kontrollieren will, statt sie zu lenken, riskiert psychische Erkrankungen wie z. B. Zwangsgedanken.

In seinem dystopischen Roman 1984 schildert George Orwell einen totalitären Staat, in dem eine „Gedankenpolizei“ durch allgegenwärtige Beeinflussung und Überwachung und psychologische Techniken die Gedanken der Bürger kontrolliert und gegebenenfalls bestraft.


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