Gesamtverweisung

Gesamtverweisung, auch IPR-Verweisung oder bedingte Verweisung genannt, ist eine Art der kollisionsrechtlichen Verweisung bei Rechtsfällen mit Auslandsbezug in Verweisungsnormen. Rechtsfolge der Gesamtverweisung ist die Anwendung eines ausländischen Sachrechts im Inland, der lex causae, auf den die Rechtsfrage enthaltenden Sachverhalt, unter der Bedingung, dass das ausländische IPR die Verweisung „annimmt“. Gegenstück ist die Sachnormverweisung.

Die Gesamtverweisung stellt im autonomen deutschen Internationalen Privatrecht die Regel dar (Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB). Ebenso sieht § 5 das IPR-Gesetz Österreichs den Grundsatz der Gesamtverweisung vor. Das IPR-Gesetz der Schweiz sieht nur ausnahmsweise eine Gesamtverweisung vor. Der Grundsatz ist die Sachnormverweisung Art. 14. Auch Art. 16 des belgischen IPR-Gesetzes geht vom Grundsatz der Sachnormverweisung aus („à l´exclusion des règles de droit international privé“).[1]

  1. eine Ausnahme davon ist z. B. die Gesamtverweisung § 110 Abs. 2 belg. IPR-Gesetz

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