Gipsverband

Anlegen eines Gipsverbandes

Ein Gipsverband ist ein Verband, der in der Regel zur äußeren, mechanischen Fixation eines Knochenbruches (Fraktur) angelegt wird. Diese Art der Frakturbehandlung nennt man konservativ. Sie wird vor allem bei unkomplizierten, nicht verschobenen bzw. nach dem Reponieren stabiler Knochenbrüche angewandt. Das Gegenteil dazu ist die operative Behandlung, bei der die einzelnen Knochenteile mittels Metallteilen fixiert werden (siehe Osteosynthese).

Als weitere Indikationen für das Anlegen eines Gipsverbandes gelten z. B. Ruhigstellung und/oder Schmerzlinderung bei schweren Zerrungen und Prellungen sowie nach operativer Behandlung von Sehnen- und Bänderrissen.

Meist werden Gipsverbände an den Extremitäten angelegt.


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