Der Goldstone-Bericht fasst die Ergebnisse einer Untersuchung über den Gazakrieg von 2008/09 zusammen. Er wurde im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates von der United Nations Fact Finding Mission on the Gaza Conflict unter Federführung des südafrikanischen Richters Richard Goldstone verfasst. Der Bericht wurde von der Kommission am 15. September 2009 veröffentlicht, die darin die Ansicht vertrat, dass während des Gazakriegs sowohl bewaffnete palästinensische Gruppen als auch die israelischen Streitkräfte gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen hatten. Zudem legte sie nahe, dass es auch zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit gekommen sein könnte, und verurteilte Verstöße beider Seiten.
Israel verweigerte im Vorfeld die Zusammenarbeit mit der Kommission, da diese einen einseitigen Auftrag seitens des UN-Menschenrechtsrates erhalten hätte, welcher wiederum in der Vergangenheit wiederholt speziell Israel kritisiert und palästinensisches Fehlverhalten ignoriert habe.[1] Auch von Teilen der deutschen Presse sowie dem Menschenrechtsbeauftragten der deutschen Bundesregierung Günter Nooke wurde die einseitige Parteinahme des Rates für die palästinensische Seite in der Vergangenheit mehrfach kritisiert.[2][3][4][5][6] Die Ergebnisse des Goldstone-Berichts wurden sowohl von der israelischen Regierung als auch von Seiten der Hamas abgelehnt.[7][8] Die Resolution, die der Menschenrechtsrat auf Basis des Berichts anfertigte, wurde auch von Richard Goldstone selbst kritisiert, da in diesem jede kritische Äußerung zum Verhalten der Hamas im Konflikt fehlt.[9]