Grenzkontrolle

Grenzkontrolle an der laotisch-thailändischen Grenze

Grenzkontrollen sind an einer Grenze durchgeführte Maßnahmen, die aus Grenzübertrittskontrollen und der Grenzüberwachung bestehen. Grenzübertrittskontrollen sind Kontrollen, die an einer Grenzübergangsstelle erfolgen, um festzustellen, ob die betreffenden Personen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates einreisen oder aus dem Hoheitsgebiet eines Staates ausreisen dürfen. Die Grenzüberwachung dient der Überwachung der Grenzen zwischen den Grenzübergangsstellen und die Überwachung der Grenzübergangsstellen außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden, um zu verhindern, dass Personen die Grenzübertrittskontrollen umgehen.[1] Die Grenzübergangskontrolle erstreckt sich auf die beim Grenzübergang mitgeführten Sachen.

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und die Sicherung der Zollgrenze ist dagegen Gegenstand der zollamtlichen Überwachung (Grenzaufsicht). Diese dient zur Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben sowie der Einhaltung des Zollrechts (§ 1 des Zollverwaltungsgesetzes).[2]

An Staatsgrenzen, für deren geografische Festlegung die einzelnen Staaten nach dem Völkerrecht zuständig sind, werden Grenzschutzbeamte, teilweise auch Soldaten eines oder beider Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand).

Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa, Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen, sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.

An einigen Staatsgrenzen wird ein Visum in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Vereinbarungen werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.

  1. vgl. die Begriffsbestimmungen in Art. 2 Nr. 10–12 des Schengener Grenzkodex
  2. Jan-Hendrik Krumme: Grenzaufsicht. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 18. Oktober 2023.

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