Kei-Car

Daihatsu Mira (2008)

Als Kei-Car (japanisch 軽自動車, keijidōsha wörtlich „Leichtautomobil“) werden in Japan Kleinstwagen bezeichnet, für die Hubraum- und Größenbeschränkungen gelten. Außerdem darf ein Kei-Car nur maximal 4 Personen (inklusive des Fahrers) befördern – eine Ausnahme besteht nur insofern, dass es auch mal zwei Erwachsene und drei Kinder sein dürfen, sofern alle drei Kinder noch keine 12 Jahre alt sind. Es gibt in einem Kei-Car allerdings nur maximal 4 Sicherheitsgurte und Kopfstützen.

Sie bilden eine in Japan sehr beliebte Fahrzeugklasse, besonders in ländlichen Präfekturen, wo Kei-Cars in vielen Gemeinden von der Nachweispflicht für einen eigenen Stellplatz befreit sind, und wo in manchen Dörfern die Straßen so eng sind, dass sie praktisch nur von Kei-Cars befahren werden können. Außerdem sorgen die staatliche Förderung durch finanzielle Anreize bei den Kfz-Steuern, der Maut und bei den Parkkosten sowie die etwas geringeren Unterhalts- und Anschaffungskosten für eine rege Nachfrage. 2020 waren 40 % der zugelassenen japanischen Autos Kei-Cars.[1]

  1. Jens Tartler: Abrüstung in den Städten. In: Der Tagesspiegel. 28. August 2020, abgerufen am 19. September 2020.

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