Klappentext

Aufbau eines Buches: 1. Bucheinband; 2. vorderer Klappentext; 3. Vorsatzblatt darunter Buchdeckel; 4. Schutzumschlag darunter Bucheinband; 5. Oberkante; 6. Vorderkante; 7. Heckkante; (5 bis 7 begrenzen den Buchblock); 8. Rechte Seite, mit Kopfzeile und Fußzeile; 9. Linke Seite; 10. Heftung mit Kapitalband

Als Klappentext (englisch blurb) wird ein auf den Einschlagklappen eines Schutzumschlags oder Bucheinbands stehender Text bezeichnet. Üblich sind eine kurze, werbende Zusammenfassung des Buchinhalts (meist auf der vorderen Einschlagklappe), eine Autorennotiz (meist auf der hinteren Einschlagklappe) und gegebenenfalls Hinweise auf weitere Bücher des Verlags. Bei Büchern ohne Umschlag (Paperbacks und Taschenbüchern) wird dieser Text in der Regel auf der Rückseite des Einbandes platziert.

Klappentexte erfüllen einen doppelten Zweck: Sie sollen über den Inhalt informieren und zum Buchkauf animieren und bedienen sich wegen dieses doppelten Zwecks oft eines besonderen, doppeldeutigen Vokabulars.[1] Je nach Größe der Verlage erstellen deren Marketingabteilung, die den jeweiligen Titel betreuenden Verlagslektoren[2] oder die Autoren selbst die Klappentexte, wobei Letztere je nach Vertrag zuweilen hierfür gar kein oder nur ein bedingtes Mitspracherecht haben. Zumeist aber wird für den Klappentext im Zusammenwirken aller am Entstehen eines Buches Beteiligten ein einvernehmliches Ergebnis gesucht.

Der Verleger Karl Robert Langewiesche gilt als „der Erfinder“ des Klappentextes.

  1. Katja Scholtz, „Verstörend“ heißt: Man versteht es nicht: Ein Genre mit Tücken: Kleiner Leitfaden zum besseren Verständnis von Klappentexten, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7. März 2024
  2. Zum Beispiel der in den 1950er und 1960er Jahren im Karl Rauch Verlag tätige Lektor Albrecht Fabri; es liegt eine Auswahl der von ihm verantworteten Klappentexte vor: Albrecht Fabri: Klappentexte. Hrsg. und mit einem Vorwort von Jürgen Egyptien. Ulrich Keicher, Warmbronn 2012.

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