Kommandobefehl

Mit dem Kommandobefehl erging am 18. Oktober 1942 die Weisung Adolf Hitlers, Angehörige alliierter Kommandotrupps (engl. Commandos) unverzüglich zu töten oder dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) zu übergeben.[1] Der Befehl wurde von der Abteilung Wehrmachtführungsstab im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) als Geheime Kommandosache ausgefertigt, von Hitler unterzeichnet und in zwölf Ausfertigungen an höchste Wehrmachtstellen verteilt.

Der Kommandobefehl stellte einen Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung und das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen von 1929 dar[2] und wurde im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vom Ankläger als Beweisstück für verübte Kriegsverbrechen angeführt.

  1. Abgedruckt als Dokument 498-PS in: IMT (Hrsg.): Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem internationalen Militärgerichtshof. Band XXVI (=Dokumentenband 2). Nachdruck München 1989, ISBN 3-7735-2522-2, S. 100–102.
  2. Convention relative to the Treatment of Prisoners of War. Geneva, 27 July 1929, Art. 50

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