Magistratur

Magistratur (lateinisch magistratus, von lateinisch magister)[1] war die Bezeichnung für die höchsten Ämter in der Römischen Republik. Eine Person, die eines dieser Ämter bekleidete, wurde als Magistrat bezeichnet.[2] Die traditionelle Abfolge der Ämter war der Cursus honorum.

  1. Varro, de lingua Latina 5,82; Digesten 50,16,57 u. a.
  2. Wilhelm Kierdorf: Magistratus. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 3, Stuttgart 1969, Sp. 877–881, hier Sp. 877.: „Neben den Consules (unter dem älteren Titel praetores: Liv. 3,55,12. Fest. 249 L., s. praetoria porta) gab es anfangs nur die Quaestores als Hilfsbeamte (zunächst ernannt: Tac ann. 11,22,4). In der Folgezeit wurde die Magistratur entsprechend den äußeren und inneren Erfordernissen differenziert.“

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