Monomanie

Der Begriff Monomanie stammt aus einer psychiatrischen Krankheitslehre des frühen 19. Jahrhunderts. Er bedeutete so viel wie „Einzelwahn“ (von altgriechisch μόνος monos, deutsch ‚allein, einzig‘ und μανία maníā ‚Raserei, Wut‚ Wahnsinn‘) im Gegensatz zu einem umfassenden/vollständigen „Wahnsinn“. Der Begriff zielte auf eine isolierte, „partielle“ Störung psychischer Funktionen ab, also auf psychische Erkrankungen, die nicht mit einem vollständigen Irresein, einem „Delirium“, einhergehen, sondern sich nur in Teilbereichen äußern, die übrigen psychischen Bereiche aber unbeeinträchtigt lassen. Er hat heute lediglich (psychiatrie-)historische Bedeutung und ist in der Psychiatrie des 20. und 21. Jahrhunderts nicht mehr gebräuchlich.

Er findet sich weder in der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen Internationalen Klassifikation psychischer Störungen, die in ihrer 10. Revision (ICD-10) in Deutschland verbindlich ist, noch in dem Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen (DSM-IV) der American Psychiatric Association (das eher im wissenschaftlichen Bereich verbreitet ist). Allerdings lassen sich noch Relikte der Monomanielehre, unter anderem in den Begriffen Kleptomanie und Pyromanie, finden. Obwohl in der gerichtlichen Psychiatrie zwar grundsätzlich abgelehnt, sind sie in den Klassifikationssystem DSM-IV und ICD-10 noch als eigenständige Kategorien vertreten (Näheres hierzu s. Müller). Dies führt häufig, insbesondere im Zusammenhang mit gerichtlichen Strafverfahren, zu Missverständnissen.


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