Offizial

Offizial ist im katholischen Kirchenrecht die Bezeichnung für den Vorsteher eines Kirchengerichts (Offizialat; vgl. can. 1420 CIC). Eine spezielle Bedeutung hat die Bezeichnung im Bischöflich Münsterschen Offizialat.

Im österreichischen Beamtenrecht dient die Bezeichnung als Amtstitel.


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