Rechtsberatung

Rechtsberatung Gustav von Strobeles, Bozen 1927

Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Von der Beratungstätigkeit sind die Tätigkeiten der Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung abzugrenzen.[1] In Erweiterung der Beratungstätigkeit finden jedoch regelmäßig auch Rechtsbesorgung und -vertretung statt.

Neue Formen der Rechtsberatung sind die Online-Rechtsberatung, bei der der Nutzer oder Mandant ausschließlich oder hauptsächlich über das Internet mit dem Rechtsanwalt kommuniziert, oder die telefonische Rechtsberatung, bei der der Ratsuchende über einen Sprachmehrwertdienst sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden wird, der ihn direkt am Telefon berät; umgangssprachlich Anwaltshotline.

  1. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 legen beispielhaft die Unterscheidung zwischen Beratung und Vertretung nahe. (Stand: 12. Dezember 2008. Paragraph wird in Kürze wegen Verfassungswidrigkeit geändert. Die beiden relevanten Sätze: (a) „Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung.“; (b) „In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.“)

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