Sayn-Wittgenstein


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Grafschaft Wittgenstein
Grafschaft/Fürstentum Sayn-Wittgenstein
Wappen
Karte
Grafschaft Sayn (braun) mit Wittgenstein (hellbraun, rechts) und Herrschaft Homburg (weiß) im 15. Jahrhundert
Alternativnamen Wittichenstein
Herrschaftsform Monarchie
Herrscher/
Regierung
Graf

Fürst (seit 1792)

Heutige Region/en DE-NW
Reichsmatrikel 1 Reiter, 4 Fußsoldaten, 14 Gulden
Reichskreis Oberrheinischer Reichskreis

Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis (ab ca. 1500)

Kreistag Reichsfürstenrat: Teil einer Kuriatstimme der wetterauischen Grafenbank[1]
Hauptstädte/
Residenzen
Laasphe, Berleburg, Homburg
Dynastien Wittgenstein
1361: Sayn-Homburg
Konfession/
Religionen
reformiert
Sprache/n Deutsch
Fläche 280 km² (um 1800)
Einwohner 24.000 (um 1800)[2]
Aufgegangen in 1806: Großherzogtum Hessen, Homburg an Großherzogtum Berg
1815: Preußen

Das Haus Sayn-Wittgenstein ist ein Geschlecht des früheren deutschen Hochadels. Es regierte im Heiligen Römischen Reich mehrere selbständige Grafschaften bzw. Fürstentümer reichsunmittelbar und war mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags vertreten[3]. Um 1806 wurden diese Territorien mediatisiert und verloren somit ihre Unabhängigkeit; danach gehörten die Linien des Hauses zu den Standesherren des Deutschen Bundes.

Im Mannesstamm geht das Haus Sayn-Wittgenstein auf das Haus Sponheim zurück. Durch Heirat erwarb das Geschlecht, das in der Grafschaft Sponheim regierte, 1246 die Grafschaft Sayn mit Sitz auf Burg Sayn von dem gleichnamigen, ausgestorbenen Grafengeschlecht. Es folgten mehrere Erbteilungen und 1361 kam, ebenfalls im Erbweg, die Grafschaft Wittgenstein mit Sitz auf Burg Wittgenstein hinzu, deren Herren, die Grafen von Battenberg und Wittgenstein, ebenfalls erloschen waren.

Seit 1605 ist das Geschlecht in die drei Linien Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Sayn und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein geteilt. Die beiden Letzteren sind 1636 bzw. 1948 erloschen. Ihre Nachfolge traten jüngere Zweige der Berleburger Linie an.

  1. zwei Teile der Kuriatsstimme während des 18. Jahrhunderts für Wittgenstein und Berleburg
  2. Köbler, Gerhard: "Historisches Lexikon der Deutschen Länder", S. 615
  3. Das Haus hatte im Reichsfürstenrat Anteil an der Kuriatstimme der Wetterauischen Grafenbank (während des 18. Jahrhunderts mit zwei Anteilen für Wittgenstein und Berleburg).

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