Spende

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, mildtätigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck.[1] Spendenempfänger können entweder natürliche oder juristische Personen, wie Vereine, Stiftungen, politische Parteien, Hilfsorganisationen oder Religionsgemeinschaften, sein. Spenden können in Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit (Zeitspende).

  1. Vgl. zum Spendenbegriff u. a. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 25. November 1987, Az. I R 126/85.

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