Tourenwagen

Als Tourenwagen bezeichnet man Personenkraftwagen aus Großserienproduktion, die in modifizierter Form zu Automobilrennen eingesetzt werden. Hierzu zählen sowohl Stufenheck-Limousinen als auch Steilheck-Limousinen mit vier Türen. Außerdem sind teilweise je nach Reglement zweitürige Coupés erlaubt. Sie müssen aber „zum normalen Verkauf an die Kundschaft bestimmt“ sein (Originaltext des ISG).

BMW Schnitzer CSL 1973
Vauxhall Astra Sport, BTCC 2006

Ein gerne verwendetes Synonym ist Produktionswagen. Diese werden von den bekannten Autoherstellern in erster Linie für den Massenmarkt und die reguläre Teilnahme am Straßenverkehr in großen Stückzahlen gebaut. Mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Überrollkäfig, Feuerlöscher, ggf. Hosenträgergurte, Hauptschalter) können diese Autos im Motorsport eingesetzt werden, in einigen wenig riskanten Wettbewerben wie Automobil-Slalom und Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) auch in unveränderter Form.


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