Der 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika wurde infolge des Amerikanischen Bürgerkrieges verabschiedet. Er enthält die Gleichbehandlungsklausel, das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren in den Bundesstaaten und die Grundlagen des Staatsbürgerschaftsrechts (Festlegung der USA auf das Ius Soli). Er wurde am 13. Juni 1866 zur Verabschiedung vorgeschlagen und am 28. Juli 1868 ratifiziert.
Der Verfassungszusatz liefert eine weitreichende Definition der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft. Er stellt allen Personen (und nicht nur Staatsbürgern) den gleichen Schutz der Gesetze der Vereinigten Staaten, die in den Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesstaaten liegen, in Aussicht. Das Hauptanliegen der Verfasser war, dass ein gleichwertiger Schutz ungeachtet der Rasse hergestellt wird.
Der recht abstrakt und allgemein formulierte erste Abschnitt des 14. Verfassungszusatzes wurde in der amerikanischen Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts wirkmächtig wie kein anderer Teil der Verfassung. Vor allem die sehr weit auslegbaren Begriffe der „privileges and immunities of citizens“, des „due process of law“ – im Deutschen unten nur annähernd als „ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz“ wiedergegeben, so dass „Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen“[1] eine annähernde Übersetzung ist – und der „equal protection of the laws“ wurden immer wieder herangezogen, um rechtlich gegen Diskriminierungen aller Art vorzugehen oder den rechtlichen Schutz von Grundrechten zu postulieren, die von der Verfassung nicht ausdrücklich genannt werden. Die direkte Verbindlichkeit der meisten der im Urtext der Verfassung und in der Bill of Rights genannten Grundrechte nicht nur in Bezug auf die dort ausdrücklich genannte Gesetzgebungstätigkeit des Kongresses, sondern auch in Bezug auf Akte der Exekutive und auf die Institutionen der Einzelstaaten wurde mit diesem Artikel begründet.[2][3][4]