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Begründung: Der Artikel, der ein unaufgearbeitetes PimboliDD-Relikt ist, ist nicht mit Belegen gemäß WP:BLG versehen. Die Schrift aus dem VDM-Verlag entspricht nicht den aus WP:BLG und den SG-Urteilen Portale "Waffen" und "Militär", PimboliDD I und PimboliDD II hervorgehenden Vorgaben. --Liberaler Humanist 02:38, 11. Nov. 2014 (CET)