Als A-Staub wird in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Masseanteil des Staubs bezeichnet, dessen Partikel so klein sind, dass sie beim Einatmen über die Atemwege aufgenommen werden und bis in die Alveolen und Bronchiolen der Lunge (Lungenbläschen) vordringen können.[1][2][3][4] Synonym werden statt A-Staub auch die Begriffe alveolengängiger Anteil, A-Fraktion, alveolengängige Fraktion oder alveolengängige Staubfraktion verwendet.[2][3][5] Als Kurzform wird A-Staub gleichermaßen u. a. von staatlichen Stellen wie BAuA, der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Arbeitsschutzinstitutionen wie IFA, und Berufsgenossenschaften wie BGBau verwendet.[4][1][6][7] Der A-Staub ist im Wesentlichen identisch mit der früheren Bezeichnung Feinstaub.[3][7] In der Schweiz wird statt A-Staub der Begriff alveolengängiger Staub verwendet.[8]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen DGUV.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen TRGS900.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen TRGS559.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen ASGW-Begruendung.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen TRGS402.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen IFA.