Aas

Gänsegeier (Gyps fulvus) mit stark verwestem Aas
Weberameisen beim Abtransport eines toten Geckos

Unter Aas oder Kadaver (lateinisch cadaver) versteht man den toten Tierkörper, der bereits erkennbare Anzeichen der Verwesung zeigt.[1]

Ob Aas in der Natur verbleibt, wo es verwest oder gefressen wird, oder aber vom Menschen entfernt wird, hängt stark davon ab, wo ein Tier verendet und ob es menschliche Aktivitäten behindert oder eine Gefahr für das Grundwasser darstellt. Die Entledigungspflicht ist ebenso wie die Einzelfallprüfung durch ein Veterinäramt vom Fundort, vom Zustand des Kadavers und von der vor Ort geltenden Gesetzgebung abhängig.[2]

  1. Bertelsmann (Hrsg.): Universallexikon. 2006, S. 9 (books.google.de).
  2. Merkblatt zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Fallwild, erlegten Wildtieren und deren Resten Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, aufgerufen am 12. Oktober 2021

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