Abdecken (Bauwesen)

Abdecken bedeutet im Bauwesen und im Handwerk etwas zudecken, durch geeignete Maßnahmen vor Witterungseinflüssen schützen oder aus ästhetischen Gründen technische Einrichtungen mit einer Verkleidung verbergen.

Temporäre Abdeckungen wie etwa Vliese, Folien oder Pappen schützen Fußböden und Trittflächen von Treppen bei Arbeiten im Innenbereich vor Verunreinigungen und Beschädigungen. Die Abdeckungen dürfen nicht verrutschen, keine Stolperfallen bilden und müssen ausreichend rutschhemmend sein. Daher werden Prüfungen durchgeführt, z. B. zur Vollständigkeit der Gebrauchsanleitung, chemischen Unbedenklichkeit, Gleitreibung, Haft- und Reißfestigkeit. Die Prüfungen können als Baumusterprüfung zur Zuerkennung des DGUV Test-Zeichens stattfinden.[1]

  1. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Prüfung Temporärer Abdeckungen. Abgerufen am 17. Juni 2022.

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