Unter Abfallvermeidung werden alle Vorkehrungen und Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Menge des anfallenden Abfalls zur Beseitigung zu reduzieren.
In einer engeren Wortbedeutung wird die Ansammlung von Abfall dadurch vermieden, dass eine Herstellung von Produkten, die als „unnütz“ erscheinen, gar nicht erst stattfindet. Mit dem Begriff Precycling (in Anlehnung an Recycling) wird vor allem die Vermeidung von Verpackungsmaterial bezeichnet.[1] Der Entstehung von Problemmüll nach Beendigung der Nutzungsdauer eines Produkts kann dadurch vorgebeugt werden, dass Kriterien der Schadstofffreiheit, der Länge der Nutzungsdauer und der Recyclingfähigkeit auf hohem Qualitätsniveau schon durch die Konzeption und durch das Design der künftig zu vermarktenden Produkte – insbesondere durch die Auswahl und den Einsatz von Stoffen – berücksichtigt werden.
Der Wortbedeutung im weiteren Wortsinn liegt die Unterscheidung zwischen „Abfall zur Beseitigung“ und „Abfall zur Verwertung“ zugrunde. Im Sinne dieser Unterscheidung gelten verwertbare Materialien und Substanzen nur dann als Abfall, wenn sie nicht entsprechend ihrer potenziellen Eignung als Wertstoffe behandelt, sondern beseitigt werden. Die wichtigste Methode, Abfall in Wertstoffe zu verwandeln, besteht darin, ihm „Störstoffe“ zu entziehen, z. B. – bei Altpapier und Zellstoff – durch Pulper. Die wieder in Wert gesetzten Materialien und Substanzen gelten rechtlich nicht mehr als „Abfall“.
Auch bei der Reinigung von Abwasser und Klärschlamm in Kläranlagen ist das gereinigte Wasser zumindest als Brauchwasser verwertbar und muss nicht „beseitigt“ werden.