Abgleich (Technik)

Unter Abgleich (auch Trimmen) versteht man in der Elektronik eine Einstellung

  1. im Sinne eines Null-Abgleichs im Rahmen einer Messung, die nach dem Prinzip der Kompensation arbeitet, z. B. bei Verwendung einer Wheatstone-Brücke oder eines Spannungs-Kompensators; hierbei wird eine Vergleichsgröße bis zur Differenzanzeige null auf die Messgröße eingestellt,
  2. im Sinne einer Justierung zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit von Bauteilen, technischen Geräten und Anlagen; hierbei werden ein oder mehrere Parameter zu bestimmungsgemäßem Betrieb eingestellt.

Die Justierung ist ein Einstellen; sie ist zu unterscheiden von der Kalibrierung, die ein Einmessen ist und ohne Eingriff in das Messgerät durchgeführt wird (DIN 1319-1). Bei einer mit der Kalibrierung verbundenen Feststellung, inwieweit ein Messgerät gewissen Vorschriften genügt, spricht man bei rechtlicher Kompetenz von Eichung.

Arbeitsgänge während des ordnungsgemäßen Betriebes und zum Einschalten, Anlassen usw. gehören zur Bedienung und erfolgen über eine Benutzerschnittstelle.

Die Schraube oberhalb des Drehschalters dient der mechanischen Nullpunkteinstellung des Drehspulmesswerkes

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