Ablaufplanung

Ablaufplanung ist in der Betriebswirtschaftslehre und beim Arbeitsstudium die Planung des Arbeitsablaufs in Unternehmen oder sonstigen Wirtschaftssubjekten. Neben Unternehmen befassen sich auch Behörden oder sonstige Personenvereinigungen mit einer Ablaufplanung. Sie betrifft viele Arbeitsgebiete, die sich von der Fließbandfertigung mit der Maschinenbelegungsplanung bis hin zur Projektplanung erstrecken.[1] Auch die Netzplantechnik beinhaltet Ablaufpläne, im Bauwesen übernimmt der Bauzeitenplan die Aufgabe der Ablaufplanung.[2]

Wichtige Merkmale jeder Planung – und damit auch der Ablaufplanung – sind in der Betriebswirtschaftslehre Planungsgegenstand, Planungssubjekt, Planungsdaten und Planungshorizont.[3] Planungsgegenstand sind die Arbeitsabläufe, Planungssubjekt ist der Entscheidungsträger, der die Ablaufplanung zu verantworten hat, Planungsdaten sind insbesondere die Arbeitszeit, Durchlaufzeit oder die künftig erforderliche Personal- und Gesamtkapazität. Der Planungshorizont wird im Regelfall ein Jahr sein.

Die Bedeutung der Ablaufplanung im Rahmen der betrieblichen Planungssysteme hat Erich Gutenberg bereits 1951 sehr klar herausgearbeitet: Die Ablaufplanung „bildet neben der Bereitstellungsplanung den zweiten Sektor der Vollzugsplanung. … Aus methodischen Gründen erscheint es jedoch angebracht, die Ablaufplanung mit ihren besonderen Aufgaben und Problemen als einen eigenen Teilbereich der Vollzugsplanung herauszustellen“.[4]

  1. Siegfried G. Häberle (Hrsg.), Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, Band A-E, 2008, S. 5
  2. VDI-Gesellschaft Bautechnik/Hans-Gustav Olshausen (Hrsg.), VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, 1997, S. 12
  3. Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 63
  4. Erich Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1: Die Produktion, 1951, S. 158

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