Ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, ist ein Antrag, durch welchen ein an einem (Gerichts-)Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein anderer Prozessbeteiligter (Richter, Sachverständiger[1]) sei befangen. Wird das Ablehnungsgesuch für zulässig und begründet erklärt, scheidet der abgelehnte Prozessbeteiligte aus dem Verfahren aus. Stellt sich die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs als willkürlich dar, verletzt dies das Justizgrundrecht des Antragstellers auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).[2] Die Rechtslage in den vier deutschsprachigen Ländern ist im Wesentlichen die gleiche.