Ein Abschleppseil (oder als Gurt auch Abschleppgurt) ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge zum Abschleppen. Nach der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Länge des Abschleppseils nicht begrenzt, aber der lichte Abstand zwischen schleppendem und geschlepptem Fahrzeug darf nicht mehr als fünf Meter – früher 4,75 m – betragen (siehe § 43 Abs. 3 StVZO). Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch.