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Absetzung (Steuerrecht)
Absetzung
umfasst mehrere Bedeutungen.
Im
Steuerrecht
und
Sozialrecht
bezeichnet es beispielsweise die zulässigen Abzüge von bestimmten Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. anderer Bemessungsgrundlagen.
Die bei abnutzbaren
Gütern
des
Anlagevermögens
erfolgenden
Abschreibungen
werden im Steuerrecht als
Absetzung für Abnutzung
bezeichnet.
Der Begriff Absetzung wird auch im Zusammenhang bei einer
Hehlerei
benutzt.
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