Als absolute Musik (lat. absolutus „losgelöst“, „unabhängig“) bezeichnete die mitteleuropäische Musikästhetik seit etwa 1850 das Ideal einer Instrumentalmusik, die allein ihren eigenen musikalischen Gesetzen folge und von außermusikalischen Bindungen an einen Text, ein Bühnenbild oder ein Programm unabhängig, also zweckfrei sei. Im weiteren Sinn bezeichnet der Begriff ein Werturteil über das „Wesen“ der Musik oder eine höchste Qualität von „Reinheit“ und „Vollkommenheit“ in der Musik.[1]