Als Adverbialsatz (auch Umstandssatz, Verhältnissatz) werden Nebensätze bezeichnet, die für ihren direkt übergeordneten Satz die Rolle einer adverbialen Bestimmung spielen (oder zumindest ähnliche Funktionen haben).[1]
Ein Adverbialsatz lässt sich oft dadurch nachweisen, dass er durch ein einfaches Adverb ersetzt werden kann. Dies kann oft auch in Form eines Fragetests geschehen, allerdings gibt es nicht für alle Fälle auch Frageadverbien (so z. B. nicht im dritten Beispiel unten):
Beispiele
Oft wird ein Adverbialsatz durch eine spezielle unterordnende Konjunktion eingeleitet (wie die obigen Beispiele als, weil, obwohl). Je nach zugrundegelegter Systematik werden jedoch auch adverbielle Relativsätze anerkannt, bei denen es sich dann um sogenannte freie Relativsätze handelt. Seltener haben Adverbialsätze auch die Form eines „uneingeleiteten Nebensatzes“ (also eines Nebensatzes mit Voranstellung des Verbs).
Ein Problem beim Begriff des Adverbialsatzes ist, dass Adverbiale ansonsten als ein Typ von Satzglied definiert sind und insofern ein adverbieller Nebensatz immer ein Gliedsatz sein müsste. Jedoch werden traditionell in den Begriff des Adverbialsatzes auch viele Nebensätze eingeschlossen, die nicht als Gliedsätze in den Hauptsatz integriert sind, sondern die dem Hauptsatz nur in lockerer Verbindung nachfolgen. Beispiele hierfür sind weiterführende Relativsätze oder Konsekutivsätze.