Das Advisory Council on Youth (AC) – deutsch Beirat zu Jugendfragen[1], französisch Conseil Consultatif sur la Jeunesse (CCJ) – des Europarates ist ein nichtstaatliches Entscheidungsgremium von jungen Menschen[2][3]. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der einzigartigen Co-Management-Struktur des Europarates, die eine gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen gewährleistet. Alle Entscheidungen im Jugendbereich werden von Vertretern der Jugendministerien der 50 Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens und von jungen Menschen, die im Advisory Council on Youth vertreten sind, gleichberechtigt und gemeinsam getroffen[4]. Im Joint Council on Youth kommen beide Gruppen, das Avidsory Council on Youth und die Regierungsvertreter, die im European Steering Committee for Youth (CDEJ) organisiert sind, zusammen, wo sie gemeinsam das Ministerkomitee zu konkreten Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten beraten, das Budget des Jugendsektors bestimmen und gemeinsame Aktivitäten planen[5][4][6].