Affekthandlung

Als Affekthandlung (oder Kurzschlusshandlung) wird eine reaktive Handlung bezeichnet, deren Ablauf vom Ausführenden nicht beherrscht wird und die durch intensiv empfundene und meist relativ kurz andauernde Gemütserregungen (Affekte) motiviert ist. Dies können Regungen des Zornes, der Wut, der Angst und des Ärgers sein.[1][2]

Affekthandlungen entspringen in kriminologischem Zusammenhang meist länger bestehenden emotional-affektiv getragenen Gefühlseinstellungen, etwa der Eifersucht, Enttäuschung, Gekränktheit oder Rachsucht, die emotional hoch besetzt sind und bei akuter Aktualisierung durch provozierende Handlungen oder Situationen zu stark aufschießender Gemütserregung führen.[3] Affekte sind das beherrschende Element bei Aggressionstaten reizbarer Menschen, bei Panik- und Fluchtreaktionen, wie sie etwa nach Straßenverkehrsunfällen vorkommen, bei Partnerschaftskonflikten und Eifersuchtssituationen, bei sexuellen Spontanentgleisungen und bei suizidalen Handlungen.

Wichtig erscheint bei den aggressiv getönten Affekten der Aspekt des „Pathischen“. Dies beinhaltet, dass dem affektiv Erregten subjektiv zunächst eher etwas zu geschehen scheint, als dass er aktiv etwas unternimmt. Die Vorstellung eines eher passiven „Ergriffenwerdens“ durch den Zorn stellt vermutlich die Wurzel der von jeher populären Vermutung dar, für eine im höchsten Zorn begangene Handlung sei der Täter nicht voll verantwortlich.

Affektive Erregung kann zu Explosivreaktionen und Kurzschlusshandlungen führen, bei denen sich massive Affekte direkt aggressiv entladen, ohne zügelnde Überlegung und ohne „den Filter der Gesamtpersönlichkeit“ zu passieren.

  1. Affekthandlung - Lexikon der Neurowissenschaft. In: www.spektrum.de. Abgerufen am 27. Januar 2016.
  2. Affekt - Lexikon der Neurowissenschaft. In: www.spektrum.de. Abgerufen am 27. Januar 2016.
  3. Sascha Böttner: BGH: Eine Affekthandlung kann sich auch über längere Zeit aufgebaut haben zu BGH, Beschluss vom 7. August 2012 - 2 StR 218/12

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