Agent ist im deutschen Sprachraum ein allgemeinsprachlich uneinheitlich benutzter Begriff. Er kann für einen hauptberuflichen (hauptamtlichen) Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes stehen (auch Nachrichtendienstler oder Geheimdienstler genannt). Er wird ferner für Privatpersonen verwendet, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist (nachrichtendienstliche Quellen, V-Leute, Spione) oder für solche, die in Einzelfällen oder gelegentlich und unaufgefordert einem Nachrichtendienst Informationen anbieten, ohne von diesem geführt zu werden und Aufträge zu erhalten (Informanten).[1] Als Agent wird auch bezeichnet, wer, unter vorangegangener Definition, mit einer anderen staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle zusammenarbeitet, z. B. der Polizei. Als Rechtsbegriff werden Agenten in Deutschland von der Definition für Geheimdienstliche Agententätigkeit im § 99 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst.[2]