Infolge des bis Ende 1992 existierenden gemeinsamen Staates sind die akademischen Grade im tschechischen und slowakischen Hochschulsystem nahezu identisch. In den aktuellen Hochschulgesetzen beider Länder werden sie in Übereinstimmung mit der dreistufigen Bologna-Klassifikation (Bachelor • Master • Doktor) definiert.[1][2]