Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für deutsche Beamte im höheren Dienst, die an einer wissenschaftlichen Hochschule (z. B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig sind. In Bayern ist landesrechtlich auch eine Beschäftigung an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Sachbearbeiter zulässig.