Akkreditierung (Diplomatie)

Akkreditierung bedeutet im diplomatischen Dienst die Zulassung eines Mitglieds einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung durch das Gastland oder durch eine Internationale Organisation. Der Begriff ist völkerrechtlich nicht genau definiert. Obwohl das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) die Einzelheiten des Anmeldeverfahrens ausländischer Vertreter regeln, wird der Begriff in beiden Abkommen nicht verwendet.


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