Die Aktion Brandt fasst dezentrale Tötungen von Kranken in Heil- und Pflegeanstalten während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland ab 1942 zusammen. In einigen Anstalten kamen Kranke auf Grund von Überbelegung und absichtlicher Vernachlässigung zu Tode; in anderen Anstalten wurden die gezielt dorthin verlegten Insassen gleich in großem Maßstab ermordet.[1] Die nach Hitlers Begleitarzt und Bevollmächtigtem (Generalkommissar) für das Sanitäts- und Gesundheitswesen Karl Brandt benannte Aktion trat teilweise die Nachfolge der Aktion T4 an.