Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip zählt im deutschen Beamtenrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)).

Die zugrunde liegende Alimentationstheorie ist die Theorie, wonach ein Beamter im Unterschied zu einem Arbeitnehmer kein Entgelt für eine Leistung, sondern im Gegenzug für seine Dienste eine Alimentation durch den Staat erhält.[1]

  1. Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch. Für Studium und Ausbildung. 17. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2018, ISBN 978-3-8006-5881-7: Alimentationstheorie

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