Alleingang (Schweiz)

Als Alleingang wird in der Schweizer Politik im innenpolitischen Diskurs eine Strategie bezeichnet, die institutionelle Verflechtung mit der Europäischen Union im Speziellen mit andern Regionen der Welt im Allgemeinen auf geringem Niveau zu halten. Der Begriff hat keine offizielle oder verfassungsrechtliche Grundlage, wird aber dennoch in der nationalen Aussen- und Innenpolitik seit Jahrzehnten als politisches Schlagwort benützt.

Befürworter dieses politischen Konzepts weisen unter anderem darauf hin, dass sich die Schweiz seit 1648 offiziell dazu bekannt habe, während politischer Krisen zwischen den europäischen Mächten eine neutrale Haltung einzunehmen, was im Wiener Kongress eine internationale vertragliche Grundlage erhielt. Ebenfalls ist darin geregelt, dass die Schweiz relativ wenig in die verheerenden Auseinandersetzungen des Ersten und des Zweiten Weltkriegs verwickelt worden sei.

Gegner kritisieren den Begriff als unscharf und Teil einer nationalistischen und realitätsfremden Ideologie.


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