Alleinregierung

Alleinregierung (auch Einparteienregierung) bezeichnet in den Staatswissenschaften eine Form der Regierungsbesetzung in parlamentarischen und semi-präsidentiellen Regierungssystemen.

Man versteht darunter eine Regierung, deren Regierungsmehrheit nur auf einer einzigen Parlamentsfraktion basiert. Eine ähnliche Definition lautet, dass die Mitglieder der Regierung nur von einer einzigen politischen Partei gestellt werden, was in der Regel zutrifft; jedoch können auch Parteilose einer Regierung angehören oder sogar Mitglieder anderer Parteien, die aufgrund ihrer Fachkompetenz berufen werden, ohne dass mit dieser Partei eine förmliche Koalitionsvereinbarung besteht.

Zu unterscheiden ist die Alleinregierung von der Koalitionsregierung, in der die Regierungsmitglieder von mehreren Parteien gestellt werden und der Allparteienregierung, in der die Regierung von allen im Parlament vertretenen Parteien gestellt wird und somit keine Opposition vorhanden ist. Bei einer Alleinregierung verfügt die regierungsbildende Partei meist auch über die absolute Mehrheit der Mandate im Parlament. Ist dies nicht der Fall, spricht man im Allgemeinen von einer Minderheitsregierung. Alleinregierungen sind in Staaten mit Verhältniswahlrecht selten, da meist keine Partei über die notwendige absolute Mehrheit der Mandate verfügt. In Staaten mit Mehrheitswahlrecht ist eine Regierung, deren Mitglieder nur von einer Partei gestellt werden, der Regelfall; eine besondere Bezeichnung dieser Normalität mit dem Begriff „Alleinregierung“ ist daher ungebräuchlich.


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