Dieser Artikel behandelt die Regelungen zur Altersversorgung. Zum Wohngebäude der Altbauern siehe
Auszugshaus.
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Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Eine andere Bezeichnung ist Ausnahme. Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler, Auszügler oder Ausnehmer bezeichnet.[1][2]
- ↑ Österreichisches Lexikon: Ausgedinge. In: aeiou. Abgerufen am 6. Oktober 2011 (österreichisches Deutsch).
- ↑ Österreichische Gesellschaft für Genealogie und Geschichte. In: familia-austria.at. Abgerufen am 12. Januar 2021.