Als Altersbestimmung beim Menschen bezeichnet man die Bestimmung des Lebensalters.
Ein bestimmtes Lebensalter spielt in vielen Rechtsbereichen eine Rolle, weil davon bei natürlichen Personen eine Vielzahl von Rechten und Pflichten abhängt wie die Geschäftsfähigkeit, Handlungs- und Verfahrensfähigkeit, Strafmündigkeit und verschiedene Regelungen des Familien-, Sozial-, Asyl- und Aufenthaltsrechts. International bedeutsam sind die Anliegen der Altersbestimmung beispielsweise für die Wahrung von Kinderrechten oder die Erhebung von statistischen Daten eines nationalen oder regionalen Zensus in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung oder Ernährungssituation. Dies betrifft vor allem Staaten mit einem mangelhaften oder gänzlich fehlenden Geburtenverzeichnis.[1]
Die Altersbestimmung bzw. Altersschätzung bei Leichen(teilen) und Skeletten hilft bei der Identifizierung unbekannter Toter. Rechtlich bedeutsam ist weniger das Alter als vielmehr der Todeszeitpunkt einer verstorbenen Person, etwa im Erbrecht. Für die Archäologie ist das geschätzte Lebensalter wichtig, da es bei anthrologischen und soziologischen Fragestellungen hilft.
Eine Altersbestimmung von Personen ist anhand amtlicher Ausweise möglich, die das Geburtsdatum beweisen, beispielsweise einer Geburtsurkunde. Bei der Altersbestimmung von Personen ohne oder mit nicht anerkannten Ausweisen wird zunächst eine Einschätzung über eine qualifizierte Inaugenscheinnahme und Befragung vorgenommen. In Zweifelsfällen werden medizinische Untersuchungen oder auch medizinische Maßnahmen durch die zuständigen Behörden veranlasst und durch Gerichtsmediziner durchgeführt.