Altersdiskriminierung

Der Ausdruck Altersdiskriminierung (auch Ageismus) bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen oder Gruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen wird es im Falle einer Diskriminierung erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Meist ist die Diskriminierung (angeblich) alter Menschen gemeint, gelegentlich jedoch auch die (angeblich) junger Menschen. Ein Fall von Altersdiskriminierung kann auch dann vorliegen, wenn bestimmte Jahrgangskohorten bevorzugt werden (indem beispielsweise bei Stellenausschreibungen Menschen im ersten Berufsjahr gesucht werden[1]).

Von Altersdiskriminierung wird gelegentlich auch dann gesprochen, wenn eine Begünstigung nur Angehörigen bestimmter Altersjahrgänge gewährt wird, sofern diejenigen, die nicht zu diesen Jahrgängen gehören, die Begründung für die Begünstigung nicht akzeptieren und sie als „willkürlich“ bewerten.

  1. BAG untersagt altersdiskriminierende Stellenausschreibung. Blog.beck.de, 19. August 2009, abgerufen am 25. September 2010.

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