Die Ämter oder Vogteien, die unter Einbeziehung bzw. Umbildung älterer Formen der Landesorganisation wie der Supanien oder Burgwarde seit dem 13. Jahrhundert in der Mark Meißen das Land mit einem immer engeren Netz überzogen, bildeten den räumlichen Bezugspunkt für die Erhebung landesherrlicher Abgaben, für die Einforderung von Frondiensten, für Rechtsprechung, Polizei und Heeresfolge. Die Amtsburgen waren zudem Stützpunkte des umherziehenden landesherrlichen Hofes.