In der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Amtliche Sammlung, AS) werden gemäss Art. 2 des Publikationsgesetzes (PublG) veröffentlicht: Die Bundesverfassung, die Bundesgesetze, Verordnungen der Bundesversammlung und des Bundesrates, die übrigen rechtsetzenden Erlasse der Bundesbehörden und der anderen Stellen, denen Bundesaufgaben übertragen sind, sowie die Bundesbeschlüsse. Ebenfalls in der AS publiziert werden völkerrechtliche Verträge, Beschlüsse des internationalen Rechts (Art. 3 PublG) und Verträge zwischen Bund und Kantonen.