Dieser Artikel behandelt Delikte von Amtsinhabern. Für Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden, siehe
Offizialdelikt.
Amtsdelikt (oder auch Amtswillkür) bezeichnet im Strafrecht eine Straftat, an der ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes beteiligt ist. Dienstvergehen können dagegen auch durch ein außerdienstliches Verhalten begangen werden.
Eine veraltete zusammenfassende Bezeichnung für Amtsdelikte und Dienstvergehen ist Amtsvergehen.[1]
- ↑ Carl Philipp Theodor Schwenken: Die Amtsvergehen, ihre Untersuchung und Bestrafung in Disziplinarischen und Gerichtlichen Wege nach Gemeinem und Besonders Kurhessischem Rechte. Nach des Verfassers Tode Herausgegeben von E.J. Kulenkamp. Kassel: Druck und Verlag von Theodor Fischer, 1848.