Amtsinspektor

Amtsinspektor ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Endamt. Ohne Zusatz wird die Amtsbezeichnung regelmäßig bei obersten Bundesbehörden (Bundesministerien) geführt. Häufigster Zusatz ist „Regierungs-“; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsamtsinspektor (RAI) und wird grundsätzlich in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt. Die nächstniedrigere (Grund-)Amtsbezeichnung ist Hauptsekretär (zweites Beförderungsamt). Das Amt mit der (Grund-)Amtsbezeichnung Amtsinspektor ist in Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Es ist ein Verzahnungsamt mit dem gehobenen Dienst. Amtsinspektoren können die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes durch den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungsdienstes erlangt haben oder sie haben die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung erworben. Aufgrund guter dienstlicher Beurteilungen wurden sie nach dem Grundsatz der fachlichen Leistung bis in das Endamt ihrer Laufbahn befördert. Amtsinspektoren nehmen Aufgaben in der Funktion als Bürosachbearbeiter oder einfachere Aufgaben als Sachbearbeiter wahr und können Beamten des gehobenen Dienstes unterstellt sein.


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