Amtspflicht

Amtspflicht bezeichnet in Deutschland die Pflicht einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Person (Beamter, Soldat, Richter) gegenüber einem Dritten, die sich aus seinem Amt bzw. seiner Rechtsstellung dem Dritten gegenüber ergibt sowie die Pflichten von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (z. B. Mitglieder der Verfassungsorgane). Weiterhin werden auch die Pflichten von Notaren, Notarassessoren und Mitgliedern eines Anwaltsgerichtes als Amtspflichten bezeichnet. Die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn sind hingegen Dienstpflichten.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy